Arbeitnehmerüberlassung: Bundesregierung beschließt Text- statt Schriftform

Mit dem Beschluss, der im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) erfolgt, wird die bisher geforderte Schriftform im Nachweis- und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform ersetzt. Im Klartext bedeutet das, Überlassungsverträge können künftig auch per E-Mail abgeschlossen werden. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann das bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren.
Das Schriftformgebot stammt noch aus dem Jahre 1972 und sollte seinerzeit für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Vertragsabschlüssen sorgen. Akteure aus der Branche wie der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) halten diese Regelung in einer digital geprägten Geschäftswelt allerdings für längst überholt.
„In Zeiten des wachsenden Arbeits- sowie Fachkräftemangels und parallel steigender Flexibilitätsanforderungen an Unternehmen wäre die Ersetzung des Schriftformgebotes durch die Textform (z.B. E-Mail) im AÜG ein Baustein, um die deutsche Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen in einem kriselnden ökonomischen Umfeld spürbar von Bürokratie zu entlasten.“ (Stellungnahme des GVP, Februar 2024)
Abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings erst mit der Endfassung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und mit einem Datum des Inkrafttretens versehen wird. Das wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause der Fall sein.
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