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Bundesarbeitsgericht entscheidet über Arbeitszeiterfassung

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30.09.2022
Mit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) besteht in Deutschland für Arbeitgeber nun die Pflicht, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit systematisch erfasst werden kann.
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Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Mai 2019, das Arbeitgeber bereits verpflichtete, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, so die Richterin.

Bereits heute sind effiziente digitale Systeme vorhanden, die die Arbeitszeiterfassung für die gesamte Belegschaft effizient und gemäß der gesetzliche  Vorgaben umsetzen. Die BSS Gruppe arbeitet mit Kooperationspartnern zusammen, die bedarfsgerechte und komfortable Lösungen zu Verfügung stellen.

 
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