Lieferkettensorgfalt – unsere Grundsatzerklärung
15.04.2024
2 Minuten Lesezeit
In Deutschland gilt bereits seit 2023 ein nationales Lieferkettengesetz für Unternehmen mit über tausend Beschäftigten. Auch hier geht es um die Einhaltung internationaler Standards.
Als mittelständisches Unternehmen ist die BSS Gruppe von den Vereinbarungen nicht unmittelbar betroffen, sieht sich aber dennoch in einer Sorgfaltspflicht, über die wir auch unsere Kunden und Partner informieren möchten. Sie ist Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und Wegweiser sowohl für unser Handeln wie auch für das unserer Mitarbeitenden.
Sie finden unter diesem Link unsere Grundatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz.
Als mittelständisches Unternehmen ist die BSS Gruppe von den Vereinbarungen nicht unmittelbar betroffen, sieht sich aber dennoch in einer Sorgfaltspflicht, über die wir auch unsere Kunden und Partner informieren möchten. Sie ist Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und Wegweiser sowohl für unser Handeln wie auch für das unserer Mitarbeitenden.
Sie finden unter diesem Link unsere Grundatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz.